NOA NOTES

Verwendung des auf künstlicher Intelligenz gestützten Dienstes „Noa Notes“ zur effizienten Behandlungsdokumentation 

Sowohl aus § 10 I der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte als auch aus § 630f | BGB ergibt sich eine Pflicht zur Dokumentation ärztlicher Behandlungen. Damit die für Sie in unserer Praxis tätigen Mediziner  diese Pflicht möglichst effizient erfüllen können, nutzen wir den von der jameda GmbH (Anschrift: Balanstr. 71a in  81541 München, Webauftritt: https://www.jameda.de/) bereitgestellten Dienst „Noa Notes“. Bei ihm gelangt künstliche Intelligenz zum Einsatz.

Mittels ,Noa Notes“ werden medizinisch relevante Inhalte aus aufgezeichneten ärztlichen Behandlungsgesprächen erfasst, sodann auf Basis von Vorgaben, die individuell durch den/die Sie behandelnden Arzt/Ärztin anpassbar sind, strukturiert und binnen kurzer Zeit nach Abschluss der Tonaufzeichnung in Form einer kurzen textlichen Zusammenfassung dokumentiert. Die im insoweit letzten Schritt erstellte Zusammenfassung kann darauffolgend in die Sie betreffende Patientenakte eingefügt werden.

„Noa Notes“ verwenden wir selbstverständlich nur dann, wenn Sie uns zuvor ausdrücklich Ihre Einwilligung darin erteilt haben, dass wir mittels des bezeichneten Dienstes  – die zwischen Ihnen und Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin geführten Behandlungsdialoge durch Audiomitschnitte aufzeichnen, deren Inhalte automatisiert von Sprache in geschriebenen Text umwandeln  und  diesen Text wiederum unter Berücksichtigung bestimmter medizinischer Gesichtspunkte zusammenfassen lassen, um die erstellte Zusammenfassung anschließend zu Ihrer Patientenakte nehmen zu können.